Aktuelles aus Ihrer Fachgruppe

2. Steirische Personalverrechnertage, 22. und 23.06.2012, Bad Waltersdorf

Im Mittelpunkt dieser fachorientierten Weiterbildung stehen einmal mehr die Selbständigen Buchhaltungsberufe. Unsere Trainer werden versuchen, uns ein abgerundetes Bild über alle Neuerungen (bzw. deren Konsequenzen) aus den Kernbereichen unserer täglichen Arbeit
vermitteln. Wir werden Sie aber auch darüber informieren, welche Vorteile sich aus der letzten berufsrechtlichen Gesetzesnovelle für uns ableiten lassen. Einmal mehr wollen wir Ihnen auch das WIE und WARUM einer interdisziplinären Zusammenarbeit vorstellen, wobei insbesondere auf das Bündeln von fachlichen und sozialen Stärken eingegangen werden soll. Es ist ein offenes Geheimnis, das echte Teamarbeit unschlagbar ist. Wir möchten Ihnen helfen, auch ihren Markterfolg langfristig abzusichern.

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Buchhalter mit Italienisch gesucht

Betriebsgründer (Gastronomie) mit italienischer Muttersprache sucht italienisch sprechenden Buchhalter (Stadt und Umgebung). Kontakt: Gründerservice WKS Mag. Peter Kober pkober@wks.at

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Umfassende Novellierung des Berufsrechts der Rechnungswesenberufe

Am 28.3.2012 wurde im Nationalrat das Bilanzbuchhaltungsgesetz und des Wirtschaftstreuhandgesetz neu beschlossen. Fachverband UBIT hat die Berufsrechte der Bilanzbuchhalter erfolgreich erweitert. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=669152&dstid=334&titel=Fachverband%2cUBIT%3a%2cBerufsrechte%2cder%2cBilanzbuchhalter%2cerfolgreich%2c

Die wesentlichen Änderungen:
- Reduktion des Praxiserfordernis der Bilanzbuchhalter für die Steuerberaterprüfung von 9 auf 5 Jahre.
- Erweiterung der Befugnisse der Bilanzbuchhalter um die Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und der Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
- Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale (§ 221 UGB, Euro 4,84 Mio Bilanzsumme, Euro 9,86 Mio Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer)
- Erweiterung der Rechte der Buchhalter um die Vertretung einschließlich Abgabe von Erklärungen bei unterjähriger Umsatzsteuervoranmeldung und elektronische Akteneinsicht
- Erweiterung der Befugnisse der Personalverrechner um die Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und der Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
- Bisherige Gewerbliche Buchhalter werden Buchhalter und/oder Personalverrechner lt. BibuG
Die neuen Berufsrechte treten mit 1.1.2013 in Kraft.

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[  Informationen BibuG u WTBG Novelle ]   

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Neue Fortbildungsverpflichtung für SBH ab 2012

Selbständige Buchhalter als Mitglied der Wirtschaftskammern und ihren Fachorganisationen werden auf ihre berufliche Tätigkeit die Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und der Wirtschafstreuhandberufs -Ausübungsrichtlinie angewendet. Mit Jänner 2012 wurden die Bestimmungen zur Fortbildungsverpflichtung geändert. Sie finden die Regelungen der WT-ARL unter folgendem Link ab Seite 12. http://www.kwt.or.at/de/PortalData/2/Resources/downloads/amtsblaetter/AB_Sondernummer1_2011.pdf

Kurz zusammengefaßt beinhalten die neuen Regelungen:
• Nachweis der Fortbildung auch bei ruhender Befugnis (Ausnahme keine facheinschlägige Tätigkeit)
• Pro Kalenderjahrsind zumindest 30 Stunden nachzuweisen
• Selbststudium wird nur im Ausmaß von höchstens 10 Stunden pro Kalenderjahr angerechnet
• Facheinschlägige Tätigkeiten als Schriftsteller, Lektor, Prüfungskommissär und als Mitglied in Fachgremien der KWT werden im Ausmaß von höchstens 20 Stunden/Kalenderjahr angerechnet
• Auch die Vorbereitungszeit für Vorträge wird mit der zweifachen Zeit der Vortragstätigkeit angerechnet

Der Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren und die Anzahl der Fortbildungsstunden von 120 bleiben unverändert. Diese Vorschriften finden erstmals für die im Kalenderjahr 2012 absolvierten Fortbildungsmaßnahmen Anwendung. Das entsprechend adaptierte Formular zum Nachweis der Fortbildungsverpflichtung steht ab 2013 auch auf der Homepage der PK zur Verfügung.

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Bilanzbuchhalter Aktuell - grenzüberschreitende Dienstleistungen

01.06.2012 bis 02.06.2012 - Wifi Salzburg

Infos und Anmeldung: Wifi Kurs

Als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 68 (3) BibuG anerkannt.

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Leitfaden: Das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz

Ein neuer Leitfaden samt kommentiertem Gesetzestext bietet in übersichtlicher und verständlicher Form einen Überblick über Neuerungen, Anwendungsbereiche, Berechtigungsumfang, Voraussetzungen, Befähigungsnachweis und Erwerb der Berechtigung als selbständige(r) Bilanzbuchalter(in). http://webshop.wko.at/index.php?idp=59&idpm=775&idpd=1449

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