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Berufsbilder, AGBs, Vollmachten

Die aktuellen Berufsbilder, AGBs, Vollmachten zu den Buchhaltungsberufen finden Sie jeweils unter www.rechenstift.at



Der Weg zum(r) BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn, BilanzbuchhalterIn

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Einbindung Buchhalter in Finanz-Online

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde seitens des Fachverbandes UBIT wurde die Einbindung der Gewerblichen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Finanz-Online ausverhandelt. Weitere Informationen entnehmen sie den untenstehenden Dokumenten.
Die Berechtigungen als Selbständige Buchhalter im Rahmen von Finanz Online bleiben auch nach dem Wechsel der Interessenvertretung im vollen Umfang erhalten.

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[  Informationsschreiben Gewerbliche Buchhalter ]
[  Meldeformular ]
[  Vollmachtsformular ]
[  Meldeformular word ]
[  Informationsschreiben Bilanzbuchhalter ]

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Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Buchhaltungsberufe

Der Fachverband hat ein Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter gemäß § 76 Abs 5 BibuG sowie für Mitarbeiter der Selbständigen Buchhalter gemäß § 91 WTBG erstellt. Mit diesem Formular bestätigen die Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber. Diese Formulare sind als Serviceleistung für Buchhalter gedacht und dienen der Rechtssicherheit in der Absicherung des operativen Betriebes.
Hinweis:
Aufgrund der Novelle des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und des Wirtschaftstreuhandgesetzes gelten Selbständige Buchhalter ab 1.1.2013 als Bilanzbuchhalter und fallen unter die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Daher ist ab 1.1.2013 das Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 76 Abs 5 BibuG anzuwenden. Wir haben jedoch trotzdem für Selbständige Buchhalter eine Unterlage erstellt, die sie bis Ende des Jahres nutzen können.

Das Formular für Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter ist unter www.rechenstift.at unter folgendem Link abrufbar: http://portal.wko.at/wk/lnk_detail.wk?angid=1&docid=1868754&stid=674269

Das Formular für Selbständige Buchhalter ist unter www.rechenstift.at unter folgendem Link abrufbar: http://portal.wko.at/wk/lnk_detail.wk?angid=1&docid=1868717&stid=674258



Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen.
Auch durch den Wechsel von Selbständigen Buchhaltern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammer Österreich (ab 1.4.2008) ändert sich die Kollektivvertragszugehörigkeit auf diesen KV. Für die Berufsgruppen Unternehmensberater, Wirtschaftstrainer und Buchhalter gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Den Kollektivvertrag finden sie unter www.ubit.at/kv



Newsletterinfo der Fachgruppe

Die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Salzburg versorgt ihre Mitglieder überwiegend via Newsletter mit aktuellen und wichtigen Informationen für Unternehmer wie zB Branchen-Entwicklungen, -Trends und -Kennzahlen, Info-Veranstaltungen, Seminarangeboten oder arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Wenn Sie als Mitglied der Fachgruppe den kostenlosen Newsletter in Zukunft erhalten wollen, geben Sie uns bitte Ihre Mailadresse unter ubit@wks.at bekannt.



Werbefolder Buchhalter

Mitglieder können als Marketinginstrument die gedruckten Werbefolder "Gewerbliche Buchhalter" oder "Die selbständigen Bilanzbuchhalter" unter bstraubhaar@wks.at bestellen.




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