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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann sinnvoll, wenn diese auch zum Vertragsinhalt werden. Es empfiehlt sich dringend, eine ausdrückliche – am besten schriftliche – Bestätigung der Anerkennung der AGB seitens des Vertragspartners einzufordern. Im Streitfall hat das Gericht insbesondere zu prüfen, ob der Partner klar und deutlich genug auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen wurde.
Die Übermittlung von AGB auf Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen ist grundsätzlich wirkungs- und sinnlos.
Nachteilige, ungewöhnliche und überraschende Klauseln, also Klauseln, mit denen der andere Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrages und dem Erscheinungsbild der Urkunden nicht rechnen brauchte, werden nicht Vertragsinhalt, wenn sich diese lediglich in AGB finden, also nicht eigens ausverhandelt werden, es sei denn, der Vertragspartner wurde ausdrücklich darauf hingewiesen.
Individualvereinbarungen – soweit im Streitfall belegbar – gehen AGB immer vor!
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Gewerbetreibende, die regelmäßig Geschäftsbedingungen verwenden, diese in Räumlichkeiten, die dem Kundenverkehr dienen, ersichtlich machen müssen.

Die aktuelle Fassung unserer AGB ist hier anrufbar.



Animationsvideos Expertenblick

Im Rahmen der Imagekampagne Unternehmensberatung wird eine Bibliothek von Animationsvideos erstellt, um komplexe Themen wie Geschäftsprozess-Optimierung zu veranschaulichen.

Als erstes Animationsvideo wurde das Video „Expertenblick 1 – Geschäftsprozess-Optimierung“ erstellt:
Video deutsch: http://www.youtube.com/watch?v=MimcaDNEyGQ&feature=youtu.be
Video englisch: http://www.youtube.com/watch?v=kRSgGwrC06o&feature=youtu.be


Das zweite Animationsvideo „Expertenblick 2 – Beratung für Veränderungsprozesse“ wurde fertig gestellt und steht ab sofort auf der Website www.expertenblick.eu, unter http://wko.tv/play.aspx?c=2343 und auf der Website www.ubit.at/unternehmensberater unter Downloads zur Verfügung.

Die deutsche Version ist unter http://www.youtube.com/watch?v=cn1IbK_wsps abrufbar.
Die englische Version ist unter http://www.youtube.com/watch?v=NvRQT9zKtRg&feature=youtu.be abrufbar.


Das Video kann von Unternehmensberatern auch auf der eigenen Website und im Geschäftsverkehr mit den Kunden verwendet werden.



Berufsbild

Das Berufsbild spielt ebenso wie für eine Reihe anderer Gewerbe oder freien Berufe eine große Rolle, da es vor allem Auskunft über den Umfang der Berufsberechtigung gibt.
Das Berufsbild gibt nicht nur dem Anbieter einen Überblick über die berufsrechtlichen Möglichkeiten, die ihm offen stehen, sondern auch der Kunde erhält eine Orientierung darüber, welche Dienstleistungen er in Anspruch nehmen kann.
Das Berufsbild kodifiziert die aktuellen Auffassungen der Branche und schlüsselt auf dieser Grundlage die dem Beruf eigentümlichen Arbeitsvorgänge und Tätigkeitsfelder auf. Es handelt sich dabei um eine demonstrative, aufgrund der dynamischen Entwicklung des Berufsstandes keineswegs den Anspruch der Vollständigkeit erhebende Darstellung der Kernkompetenzen und Tätigkeitsfelder.

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[  Berufsbild Unternehmensberater ]

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Geänderte Kalkulationshilfe Unternehmensberater

Über Wunsch der Bundeswettbewerbsbehörde in Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt wurde die Kalkulationshilfe für Unternehmensberater teilweise modifiziert.

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[  Kalkulationshilfe Unternehmensberater ]

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Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen.
Auch durch den Wechsel von Selbständigen Buchhaltern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammer Österreich (ab 1.4.2008) ändert sich die Kollektivvertragszugehörigkeit auf diesen KV. Für die Berufsgruppen Unternehmensberater, Wirtschaftstrainer und Buchhalter gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Den Kollektivvertrag finden sie unter www.ubit.at/kv



Newsletterinfo der Fachgruppe

Die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Salzburg versorgt ihre Mitglieder überwiegend via Newsletter mit aktuellen und wichtigen Informationen für Unternehmer wie zB Branchen-Entwicklungen, -Trends und -Kennzahlen, Info-Veranstaltungen, Seminarangeboten oder arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Wenn Sie als Mitglied der Fachgruppe den kostenlosen Newsletter in Zukunft erhalten wollen, geben Sie uns bitte Ihre Mailadresse unter ubit@wks.at bekannt.




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